

Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der gestern, am 9. April 2025, unterzeichnet wurde, hat den Kurs für die Reform des deutschen Steuersystems festgelegt.
Die Schwerpunkte: Entlastung von Privatpersonen und Unternehmen, Digitalisierung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
1. Einkommensteuer
Wichtig für: Privatpersonen, Familien, Alleinerziehende.
– Senkung des Einkommensteuersatzes für niedrige und mittlere Einkommen – versprochen in der Mitte der Legislaturperiode.
– Vereinheitlichung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld: Wenn das eine steigt, steigt auch das andere.
– Erhöhung der Steuervergünstigung für Alleinerziehende (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).
– Der Solidaritätszuschlag (Soli) bleibt unverändert.
2. Unternehmenssteuern
Wichtig für: Unternehmer, GmbH, UG, Freiberufler.
– Einführung einer beschleunigten Abschreibung (degressive Abschreibung): 30 % auf Investitionen in Ausrüstung in den Jahren 2025–2027.
– Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % – ab 2028 um 1 % pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren.
– Verbesserung des Besteuerungsmodells für Einzelunternehmer mit der Möglichkeit, sich für die Besteuerung als juristische Person (§ 1a KStG) und Vergünstigungen bei Nichtverteilung des Gewinns (§ 34a EStG) zu entscheiden.
– Es ist ein einheitlicher Ansatz für die Besteuerung unabhängig von der Unternehmensform geplant – Besteuerung als Kapitalgesellschaft.
3. Gewerbesteuer
– Der Hebesatz wird von 200 % auf 280 % erhöht – Bekämpfung des Steuerdumpings zwischen den Regionen.
– Verschärfte Kontrolle der Registrierung fiktiver Adressen in sogenannten Steueroasen.
4. Steuerliche Anreize für Arbeit (Arbeit & Steuer)
– Überstunden, die über die Tarifnorm hinausgehen, werden von der Steuer befreit.
– Freiwillige Arbeit nach Erreichen des Rentenalters wird gefördert: Einkünfte bis zu 2.000 € pro Monat werden nicht besteuert.
– Für diejenigen, die von Teilzeit in Vollzeit wechseln, kann der Arbeitgeber einen steuerbegünstigten Bonus zahlen.
5. Pendlerpauschale
– Ab 2026 – stetige Erhöhung auf 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer.
6. Unterstützung von Freiwilligen und Vereinen (Vereine und Ehrenamt)
– Erhöhte Freibeträge:
– Honorar für Trainer und Ausbilder: bis zu 3.300 €
– Honorar für ehrenamtliche Tätigkeiten: bis zu 960 €
– Vereinfachte Anforderungen für kleine Organisationen:
– Die Verpflichtung zur sofortigen Verwendung der Einnahmen wird bis zu 100.000 € aufgehoben.
– Vereinfachte Buchführung für Tätigkeitsbereiche – bis zu 50.000 €.
7. Mehrwertsteuer in der Gastronomie
– Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants wird ab 2026 dauerhaft 7 % betragen.
8. Digitalisierung des Steuersystems (Digitalisierung & Bürokratieabbau)
– Einführung vorab ausgefüllter Steuererklärungen.
– Selbstveranlagung für juristische Personen und Gesellschaften.
– Obligatorische elektronische Einreichung von Steuererklärungen.
– Vereinfachung der Abrechnungen und der Berichterstattung für Rentner und Arbeitnehmer.
9. Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehung)
– Erhöhung der Zahl der Steuerprüfer.
– Verstärkte Kontrolle von Optimierungsschemata (z. B. Cum-Cum) und Erhöhung der Transparenz.
– Kontrolle von Registrierkassen, insbesondere im Gastgewerbe.
Die Steuern für Personen mit hohem Einkommen werden nicht erhöht.https://www.facebook.com/share/p/1FUkCkAPHL/?